Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 Bürgerliches Gesetzbuch, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.

Hundewelpe

Die Hundehalter-
Haft­pflichtversicherung

Ein Drittel aller Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung – leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet – bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung ist für die Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss können richtig teuer werden.

In solchen Fällen sind Sie als Hundehalter immer schadenersatzpflichtig – ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Die Pferdehalter-
Haft­pflichtversicherung

Ein Drittel aller Pferdebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung – leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet – bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Schadenersatzansprüche etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall können richtig teuer werden.

In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadenersatzpflichtig – ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

braunes Pferd
Tierhalterhaftpflicht
Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter

Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haft­pflicht weiterer Per­sonen eingeschlossen.

Die gesetzliche Haft­pflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haft­pflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Grundlagen
Die Tierhalter-Haft­pflichtversicherung

Ein Drittel aller Pferde- und Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung – leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet – bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung ist für die Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Tierhalter immer schadenersatzpflichtig – ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Leistungsumfang
Was leistet die Tierhalter-Haft­pflichtversicherung?

Die Tierhalter-Haft­pflichtpolice ersetzt Sachschäden, außerdem die meist wesentlich teureren Per­sonenschäden sowie Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall, die Dritten durch Ihr Tier entstehen – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Versichern können Sie Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere, Esel oder Rinder. Übrigens: bei vielen Versicherern verringert sich der Beitrag für jedes zusätzliche Tier gegenüber einem Einzelvertrag.

Pferdehalter, die in Vereinen organisiert sind, können von Gruppenversicherungen profitieren. Auch wer bei der gleichen Gesellschaft noch eine weitere Versicherung hat, bekommt häufig Rabatt.

Versicherungsschutz auch, wenn andere mit Ihrem Hund unterwegs sind

Die Hunde­halter­haft­pflicht leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Hundehalter selbst unterwegs ist – ganz gleich, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist.

Für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung allerdings ebensowenig, wie für absichtlich herbeigeführte Schäden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit – in Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit meist ein Jahr.

Tiere mit Versicherungspflicht
Für welche Tiere besteht Versicherungspflicht?

Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung geschützt – doch Schäden durch Kleintiere sind selten.

Viel öfter werden Per­sonen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.

Tierunfälle können teuer werden

Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder ein von ausgerissenen Pferden verursachter Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist eine Hunde­halter­haft­pflichtversicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht.

Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig – ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.

Extraleistungen
Welche Extras bieten Tierhaftpflichtversicherer?

Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar – ersetzt werden Per­sonen- und Sachschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.

Auch Fohlen können mitversichert sein

In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Training kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein.

Das gleiche gilt für private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Per­sonenbeförderung. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt allerdings einen besonderen gewerblichen Haft­pflichtschutz.

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